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   LAG Niedersachsen, 09.09.2010 - 5 Sa 633/10   

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https://dejure.org/2010,21331
LAG Niedersachsen, 09.09.2010 - 5 Sa 633/10 (https://dejure.org/2010,21331)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.09.2010 - 5 Sa 633/10 (https://dejure.org/2010,21331)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. September 2010 - 5 Sa 633/10 (https://dejure.org/2010,21331)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Sonderurlaub als für die Besitzstandszulage gemäß § 9 TVÜ-L unschädliche Unterbrechung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 4 S. 1 TVÜ-L; § 28 TV-L
    Besitzstandszulage nach Übergangsrecht bei Sonderurlaub zum maßgeblichen Zeitpunkt; Sonderurlaub als unschädliche Tätigkeitsunterbrechung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besitzstandszulage nach Übergangsrecht bei Sonderurlaub zum maßgeblichen Zeitpunkt; Sonderurlaub als unschädliche Tätigkeitsunterbrechung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVÜ-L § 9 Abs. 4 S. 1; TV-L § 28
    Besitzstandszulage nach Übergangsrecht bei Sonderurlaub zum maßgeblichen Zeitpunkt; Sonderurlaub als unschädliche Tätigkeitsunterbrechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamm, 18.10.2007 - 17 Sa 416/07

    Anspruch eines sich in einem unbezahlten Sonderurlaub befindlichen Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.09.2010 - 5 Sa 633/10
    Soweit die Berufungsbegründung die Rechtsgrundsätze des LAG Hamm (LAG Hamm, Urteil vom 18.10.2007, Az.: 17 Sa 416/07 - juris) bemüht, vermag dies gleichfalls nicht zu überzeugen.
  • BAG, 24.05.2012 - 6 AZR 586/10

    Vergütungsgruppenzulage nach § 9 TVÜ-L - Sonderurlaub aus familiären Gründen -

    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. September 2010 - 5 Sa 633/10 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Niedersachsen, 01.04.2011 - 6 Sa 1252/10

    Begriff des Urlaubs in Ziffer 1 der Protokollerklärung zu § 9 Abs. 4 TVÜ-L

    Der Sonderurlaub ist mithin als unschädlicher Unterbrechungstatbestand im Sinne dieser Vorschrift zu bewerten und rechtfertigt den vom beklagten Land erklärten Widerruf der Besitzstandszulage nicht (vgl. zum Ganzen LAG Niedersachsen, 09.09.2010 - 5 Sa 633/10 - ÖAT 2011, 20).
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